Ordentliches Mitglied Als ordentliches Mitglied gelten: Studierende mit Interesse an Hausarztmedizin ab Masterstudiengang (4. Studienjahr) sowie angehende und junge Hausärztinnen. Die Mitgliedschaft erlischt in der Regel fünf Jahre nach Praxiseröffnung bzw. Anstellung als Hausarzt bzw. bei Nichtaufnahme einer hausärztlichen Tätigkeit fünf Jahre nach dem Facharztexamen, spätestens jedoch mit Vollendung des 40.Altersjahres. Der Vorstand kann Ausnahmen beschliessen
Juristische Person (bedarf der Genehmigung der Mitgliederversammlung)
Ausserordentliches Mitglied Als ausserordentliches Mitglied gelten: Studierende vor dem 4. Studienjahr mit Interesse an Hausarztmedizin
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