SGAIM-Preis 2018: Auszeichnung für die beste wissenschaftliche Originalarbeit

Der Preis der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) 2017 in der Höhe von 10'000 Franken kann für eine bis maximal drei wissenschaftliche Originalarbeiten verliehen werden, welche die folgenden Bedingungen erfüllen:
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Die SGIM-Foundation verpflichtet sich, die Forschung und Lehre in der Allgemeinen Inneren Medizin mit namhaften finanziellen Beträgen direkt zu fördern und zu unterstützen. Ein Übersichtsartikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift «Primary and Hospital Care» zeigt die Aktivität der Forschungsstiftung seit ihrer Gründung im Jahr 2010.
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Die medizinische Forschungsstiftung SGIM-Foundation lanciert für 2017/2018 eine Preisausschreibung zum Thema «Nachwuchs in der Allgemeinen Inneren Medizin». Die SGIM-Foundation möchte damit Untersuchungen und Studien fördern, welche sich mit allen relevanten Aspekten beschäftigen, die den Arbeitsalltag und die Berufslaufbahn von jungen Ärztinnen und Ärzten in der AIM beeinflussen.
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Wichtige Mitteilung an alle Ärztinnen und Ärzte, welche Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor zu Lasten der Versicherungen abrechnen. Ab 1.1.2017 dürfen Laborleistungen des Praxislabors bei den Sozialversicherungen nur noch von Leistungserbringern abgerechnet werden, welche im Besitz eines Fähigkeitsausweises Praxislabor (FAPL) sind. Gemäss Übergangbestimmung können Ärztinnen und Ärzte, welche nachweislich während mindestens 2 Jahren - vor der Einführung des Obligatoriums am 1.1.2017 - Laborleistungen in seinem Praxislabor durchgeführt und an den obligatorischen Ringversuchen zur externen Qualitätskontrolle teilgenommen haben bis zum 31.12.2017 den FAPL nach Übergangsbestimmung beantragen. Ab 1.1.2018 müssen obligatorisch alle Ärztinnen und Ärzte, welche keinen FAPL besitzen, die komplette Weiterbildung absolvieren, um die Laborleistungen aus dem eigenen Praxislabor mit den Versicherungen abrechnen zu können.
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