Seit 1. April 2021 ist die Revision des Krankenversicherungsgesetzesartikels zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (KVG, Art. 58) in Kraft. Dies hat ­grossen Einfluss auf die weitere Qualitätsentwicklung in der Praxis und im Spital. Welche Aufgaben übernimmt die neue eidgenössische Qualitätskommission? Wie positioniert sich die SGAIM und woran arbeitet die SGAIM Qualitätskommission? Führt eine bessere Vernetzung innerhalb der Grundversorgung zu besserer Qualität der Versorgung? Antworten auf diese Fragen lieferte die Session «Tour d’horizon» im Rahmen des diesjährigen Herbstkongress der SGAIM vom 16. September 2021 in Interlaken. Sehen Sie sich die aufgezeichneten Referate jetzt ganz einfach und bequem virtuell an – es lohnt sich.
Die Qualitätskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere ­Medizin (SGAIM) publiziert erstmalig eine Liste mit sechs Empfehlungen für die ambulante Medizin. Die erarbeiteten Indikatoren können in Qualitätsverbesserungsprozessen eingesetzt werden, die dazu beitragen, die Qualität in der ambulanten Medizin langfristig zu verbessern.
Seit 1. April 2021 ist die Revision des Krankenversicherungsgesetzesartikels zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (KVG, Art. 58) in Kraft. Dies hat grossen Einfluss auf die weitere Qualitätsentwicklung in der Praxis und im Spital. Welche Aufgaben übernimmt die neue eidgenössischen Qualitätskommission aus? Wie positioniert sich die SGAIM und woran arbeitet die SGAIM Qualitätskommission? Führt eine bessere Vernetzung innerhalb der Grundversorgung zu besserer Qualität der Versorgung? Antworten auf diese Fragen lieferte die Session «Tour d’horizon».
Die Qualitätskommission der SGAIM präsentiert erstmals die neuen Qualitätsindikatoren für die stationäre Behandlung. Im Interview in der Schweizerischen Ärztezeitung (SAeZ) mit Prof. Dr. med. Maria Wertli, Präsidentin der Kommission, erfahren Sie mehr.